Hallo! Ich möchte ein Prozessaudit der Abteilung Verkauf/Angebotsmanagement bei uns im Unternehmen machen! Für die Abteilung gibt es eine Verfahrensanweisung. Ist diese VA die Grundlage des Prozessaudits? Oder habe ich einen "Denkfehler" und es ist so, dass in einzelnen Abteilungen gar keine Prozessaudits gemacht werden können. Denn fast alle Prozesse im Unternehmen sind doch Abteilungsübergreifende Prozesse. Das Prozessaudit dient doch u.a. dazu, Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Prozesse effektiver zu gestalten. Oder sehe ich da was falsch? Danke! Jule
Du schreibst, für die Abteilung gibt es eine Verfahrensanweisung. Ich nehme an diese Verfahrensanweisung beschreibt den Prozess (oder die Prozesse), die in der Abteilung ablaufen. Dann kannst Du sehr wohl die VA als Grundlage für das Prozessaudit nehmen. Ein paar Denkanstöße: Prüfe dokumentiertes Soll mit dem tatsächlichen Ist. Gehe Schritt für Schritt durch den Prozess. Frage die Mitarbeiter was verbessert werden könnte (sie wissen es am besten). Prüfe Input/Output aller Aktivitäten. Sind die Normenforderungen in den Aktiviäten integriert? Gibt es Kennzahlen um die Leistungsfähigkeit des Prozesses zu messen? Gibt es Prozess/Aktivitäten-Eigentümer? Stellen diese sicher, das die Prozessdokumentation up-to-date gehalten werden? Prozesse sind in der Tat in der Regel abteilungsübergreifend. Wenn ihr keine abteilungsübergreifende Prozessbeschreibungen habt, so wäre ein weiteres Auditkriterium: Sind die Schnittstellen zwischen den Abteilungen klar definiert?
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